Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich:
Grundlagen jeden Buchungsvertrages sind die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen.
§ 2 Buchungsvertrag:
Die Buchung eines Fahrzeuges kann nur schriftlich per Email erfolgen. Der Vermieter bestätigt die Buchung
innerhalb der nächsten 7 Tage per Email an die Emailadresse des Mieters. Der Mieter erkennt mit Rücksendung
der Buchungsbestätigung an die Emailadresse des Vermieters [email protected] innerhalb von 7 Tagen den
Inhalt derselben sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Nebenvereinbarungen haben nur
Gültigkeit, wenn sie schriftlich im Mietvertrag niedergelegt werden. Sendet der Mieter die Buchungsbestätigung
nicht innerhalb von 7 Tagen an die Emailadresse des Vermieters zurück, kann das gebuchte Fahrzeug vom
Vermieter anderweitig vergeben werden.
§ 3 Zahlungsbedingungen:
Der auf der Buchungsbestätigung ausgewiesene Gesamtbetrag ist vor Mietbeginn zu begleichen oder spätestens
nach Abschluss der Mietdauer in bar zu begleichen. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Zinsen in Höhe von
14% und Mahngebühren von 5,00 € pro Mahnung fällig.
§ 4 Rücktritt und Stornierung vom Buchungsvertrag seitens des Mieters:
Der Mieter und der Vermieter können den Buchungsvertrag innerhalb von 7 Tagen ohne Angaben von Gründen
schriftlich per Email widerrufen. Hier entstehen keinerlei Kosten für den Mieter und Vermieter. Stornierungen zu
einem späteren Zeitpunkt werden nur dann wirksam, wenn sie schriftlich per Email erfolgen. Sollte die
Stornierung nach den 7 Tagen aus irgendeinem Grund nicht eingehalten werden können, ob
schwerwiegend oder nicht, so fällt für die Stornierung eine Gebühr von 100€ an.
Dies gilt ausdrücklich für beide Vertragspartner, Mieter und Vermieter.
Die Gebühr ist umgehend nach der Stornierung an die davon betroffene Partei fällig.
§ 5 Rücktritt vom Buchungsvertrag seitens des Vermieters:
Der Vermieter ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung des Fahrauftrages
unmöglich werden sollte. Der Vermieter bemüht sich jedoch nach seinen Möglichkeiten Terminvereinbarungen
einzuhalten. Bei Verhinderung (z.B. durch Stau, Defekt des Fahrzeuges usw.) sendet er umgehend eine
entsprechende Nachricht per Telefon, Fax oder E-Mail an den Mieter, der damit auf jegliche Regressansprüche
bezüglich einer Terminabsage oder Terminverzögerung verzichtet. Bei Totalausfall des Fahrzeuges bemüht sich
der Vermieter ein entsprechendes Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, ist aber nicht zur Bereitstellung eines
solchen verpflichtet. Dies liegt ausdrücklich im Kulanzverhalten des Vermieters.
§ 6 Leistungspflicht des Vermieters:
Der Vermieter ist aufgrund einer gesetzlichen Anordnung von Fahrverbot wegen Ozon-, Smogalarm, usw. sowie
bei Einwirkung höherer Gewalt von seiner Leistungspflicht befreit.
§ 7 Verzögerungen und Verlängerungen der Mietzeit:
Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Mieters, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf
dem Verschulden des Vermieters. Verlängerungen der vereinbarten Mietzeit sind möglich sofern der Vermieter
der Verlängerung zustimmt. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind nach Beendigung der verlängerten
Mietzeit direkt in bar an den Fahrer zu begleichen.
§ 8 Beförderung:
Eine Beförderungspflicht besteht nicht. Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten.
Handeln Fahrgäste den Weisungen des Chauffeurs zuwider, oder stellen sie nach der STVO eine Gefährdung
der Sicherheit des Straßenverkehrs, auch durch Beeinträchtigung des Fahrers dar, ist der Chauffeur berechtigt,
diese von der Beförderung auszuschließen. In diesem Falle wird der volle Mietpreis, einschließlich aller Neben-
und Sonderleistungen, berechnet.
§ 9 Haftung des Mieters:
Der Mieter verpflichtet sich, die von ihm gemieteten Fahrzeuge schonend zu behandeln und haftet für alle Sach-
und Personenschäden, die durch vorsätzliches, grob fahrlässiges oder fahrlässiges Verhalten entstehen. Bei
starker Verschmutzung des Fahrzeuges durch den Mieter ist der Vermieter berechtigt, seine zusätzlich
anfallenden Reinigungskosten in Rechnung zu stellen. Der Mieter haftet ferner für Schäden, die durch von Ihm
angebrachte Dekorationen entstanden sind.
§ 10 Haftung des Vermieters:
Der Vermieter versichert, dass alle Fahrzeuge, die zum Verkehr auf öffentlichen Straßen benutzt werden, der
StVO entsprechen, TÜV abgenommen und ordnungsgemäß haftpflichtversichert sind. Der Chauffeur ist bei einem
unerwartet auftretenden Schaden berechtigt, das Mietverhältnis aus Sicherheitsgründen abzubrechen. Der Mieter
versichert ausdrücklich davon Kenntnis genommen zu haben, dass alle Oldtimer-Fahrzeuge (H-Kennzeichen)
auch unter dem Aspekt des Insassenschutzes bei einem Unfall dem technischen Stand der 50er und 60er Jahre
entsprechen, so fehlen in diesen Fahrzeugen z.B. die Kopfstützen und Sicherheitsgurte.
§ 11 Nutzung von Bildmaterial durch den Vermieter:
Der Mieter gibt sein Einverständnis, dass das durch den Vermieter angefertigte Bildmaterial für Werbezwecke
verwertet werden darf. Falls der Mieter dies nicht wünscht, muss er dies dem Vermieter ausdrücklich erklären.
§ 12 Gerichtsstand:
Der Gerichtsstand für beide Seiten ist Paderborn.
§ 13 Salvatoresche Klausel:
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder
werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.